Allgemeine Geschäftsbedingungen der woozulu online marketing GmbH

1. Werbeauftrag

1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten im Internet zum Zwecke der Verbreitung. Hierzu zählen insbesondere Bannerwerbung und Layer-Ads.

2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der woozulu UG, welche einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss

Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch die woozulu UG zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.

3. Datenanlieferung

1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den technischen Vorgaben der woozulu UG entsprechende Werbemittel mindestens 7 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums anzuliefern.

2) Mit Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung in gleicher Größe, die sich auf die tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Ebenso sind alle diesbezüglichen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) vom Auftraggeber zu übernehmen.

4. Ablehnungsbefugnis

1) Die woozulu GmbH behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
• deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

2) Insbesondere kann die woozulu GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

5. Rechtegewährung

1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Markenrechte) besitzt. Der Auftraggeber stellt die woozulu GmbH im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die woozulu GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2) Der Auftraggeber überträgt woozulu GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.

6. Gewährleistung des Anbieters

1) Die woozulu GmbH strengt im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels im Internet an. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Darstellungsfehlern vollkommen freie Internetseite zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Darstellungsfehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
• durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern oder
• durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2) Soweit in Angeboten die Erreichbarkeit von allnetflats-in-deutschland.de, allnet-flatrate-24.de, genusskontor24.de oder smartphonepiloten.de angegeben wird, beziehen sich diese Werte auf die Vergangenheit und stellen keine garantierten Zugriffszahlen für den Buchungszeitraum des Werbemittels dar. Abweichungen zwischen den Werten zur Reichweite der oben genannten Portale in dem Angebot und in dem Buchungszeitraum stellen daher weder ein Recht zur Minderung, noch (im umgekehrten Fall) zur Nachforderung dar.

7. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, welche die woozulu GmbH nicht zu vertreten hat, etwa aus technischen Gründen, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich Dritter (z.B. Internetprovidern, etc.) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

8. Haftung

1) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für
• die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und
• für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3) Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung geltend gemacht werden.

9. Fälligkeit

1) Sofern Vorauszahlung vereinbart ist, wird die Vergütung mit Erhalt der Rechnung, spätestens mit Veröffentlichung des Werbemittels, fällig.

2) Soweit keine Vorauszahlung oder sonstige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde wird die vereinbarte Vergütung mit Veröffentlichung des Werbemittels fällig.

10. Zahlungsverzug

1) Verzug tritt 14 Tage nach Fälligkeit ein.

2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die woozulu GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

3) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die woozulu GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

1) Erfüllungsort ist Lübeck. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Lübeck. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lübeck vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

2) Es gilt deutsches Recht.

3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.

Stand: 22. April 2015

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